AGB

AGB

Stand vom 01.07.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Unsere Leistung erfolgt ausschließlich aufgrund unserer AGB. Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder Frachtführer bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung des Auftrages oder mit Annahme einer Lieferung oder Leistung, die Geltung unserer AGB an.
  2. Umzugsvertrag /Angeben/Auftrag
    Ein Umzugsvertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme einer Lieferung / Leistung zustande.
  3. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
    Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
  4. Elektro- und Installationsarbeiten
    Unser Personal ist nicht zur Durchführung von Gas-, Wasser-, Elektro-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt oder verpflichtet.
    Diese gehören nicht zu den Umzugsarbeiten. Sollten Leistungen aus Gefälligkeit hiervon erbracht werden, werden diese auch berechnet.
    Eine Haftung für direkte Schäden, für Folgeschäden, sowie Garantie u. Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Transportsicherung
    Der Absender ist verpflichtet bewegliche Teile an oder in Geräten wie Waschmaschinen, Kopierer etc. fachgerecht für den Transport zu solchem,
    oder durch einen Fachmann sichern zu lassen. Zur Überprüfung oder Durchführung der fachgerechten Transportsicherung sind wir nicht verpflichtet bzw. befugt.
  6. Gefährliches Gut
    Der Absender ist verpflichtet anzugeben welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
    Wir sind berechtigt den Transport solcher Güter abzulehnen.
  7. Zusatzleistungen
    Die angegebenen Be- u. Entladebedingungen (Stockwerke, Wege, Aufzug) sind Grundlage unserer Kalkulation. Zusätzlich zu vergüten sind alle geänderten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Aufwendungen, die wir nicht zu verantworten haben. Wir sind berechtigt die Ausführung einer nachträglichen Weisung abzulehnen.
  8. Terminabsprachen, Lieferfristen
    Terminabsprachen und Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt aller unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernisse, die
    wir nicht zu vertreten haben, um die Dauer das Leistungshindernisses. Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der Unm6gllchkelt der Leistung sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
  9. Annahmeverzug
    Bei Annahmeverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, das Umzugsgut auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.
  10. Missverständnisse
    Um Missverständnisse zu vermelden, gilt im Zweifel nur der schr1ftliche Auftrag. Fehler durch mündliche Weisungen des Auftraggebers haben wir nicht zu verantworten. Bel Abholung des Umzugsgutes Ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass nichts irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
  11. Fälligkeit und Zahlung
    Der Rechnungsbetrag ist für Privatkunden, sofern Im Vertrag nichts anderes vereinbart (siehe Zahlungsoption Angebot) auf das angegebene Konto zu überweisen oder vor Entladung in bar oder In Form gleichwertiger Zahlungsmittel fällig.
    Behörden: Durch Vorlage einer Kostenübernahmebestätigung des zuständigen Sachbearbeiters, Höhe des bewilligten Betrages und Benennung des Kunden.
    Firmenkunde: Innerhalb 14 Tage nach Fertigstellung des Auftrages (ohne Abzug).
    Aufrechnung, Zurück-behalt oder Minderung Ist nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
  12. Kündigung
    Im Falle der Kündigung durch den Absender steht dem Möbelspediteur ein Drittel des vereinbarten Frachtentgelts zu.
  13. Trinkgelder
    Trinkgelder sind mit der Rechnung nicht verrechenbar.
  14. Gerichtsstand
    Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag
    zusammenhängen, Ist das Gericht, In dessen Bezirk sich die Niederlassung das Möbelspediteurs befindet ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt In d11 Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeltpunkt der Klageerhebung nicht bekannt Ist.