Halteverbotszone

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Halteverbotszonen

Manchmal bieten die gegebenen Örtlichkeiten an der Be- oder Entladestelle nicht den ausreichenden Platz, um für einen Umzug oder einen logistischen Auftrag einen LKW, Transporter oder gar keinen PKW sicher und verkehrsrechtlich abzustellen. Daher bieten die meisten Kommunen und Städte die Möglichkeit, eine temporäre Halteverbotszone zu beantragen.

Diese kann über den Zeitraum der Be- und Entladung für die jeweils vorgesehene Örtlichkeit beantragt werden. Eine beantragte und genehmigte Halteverbotszone ist nur in dem dafür vorgesehenen Zeitraum gültig. Im Vorfeld der Beantragung einer Halteverbotszone ist gut zu überdenken, welche zeitliche Dauer für die Ver- oder Entladung optimal ist. Am Tage des Auftrages kann keine Änderung der gültigen Zeiten vorgenommen werden, da die meisten Stadtverwaltungen genügen Zeit benötigen, um über eine Änderung oder einen Antrag einer Halteverbotszone entscheiden zu können.

Beantragung und Ablauf

Die vollständige Organisation der Halteverbotszone liegt in unseren Händen:

  • Wahl des Zeitraumes für die Aufstellung
  • Beantragung und Kommunikation mit der Stadt
  • Aushändigung der Genehmigung an Sie
  • Aufstellen der Beschilderung am Verladeort
  • Aufstellen der Beschilderung am Entladeort
  • Abbau der Beschilderung an beiden Orten

Die Einrichtung einer Halteverbotszone für Ihren Umzug übernehmen wir zusammen mit Ihrem Auftrag. Wir stellen Ihnen die Straßenverkehrsschilder entsprechend dem von Ihnen gewünschten und genehmigten Zeitraum auf und bauen diese nach erfolgtem Auftrag wieder ab.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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